Unsere Blog-Regeln

Mit dem Zugriff auf unsere Beiträge erkennen Sie rechtlich bindend unsere MaDrei-Blog-Regeln an und verpflichten sich zudem Beschränkungen bezüglich des Zugriffs aufgrund Ihrer staatlichen Zugehörigkeit oder Ihres Wohnortes oder andere, bedingt durch Sie betreffende Rechtsordnungen, Gründe, einzuhalten. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Impressum.

Kategorien

12. November 2019 von Richard Forsthofer

Jetzt Freistellungsauftrag und Verlustbescheinigung überdenken

Freistellungsauftrag

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und noch ist Gelegenheit, sich eventuell zu viel abgeführte Abgeltungssteuer zurück zu holen.

Die Freistellungsaufträge für Tagesgeldkonten bei Banken und Sparkassen können auf ein Minimum reduziert werden. Bei 0,01 oder 0,001 % Zins führen auch 100.000 € auf einem Fest- oder Tagesgeld nur zu 10 € oder einem Euro Zins im Jahr. Kapitalerträge werden schon seit Jahren fast nur in Depots, also durch realisierte Gewinne, Ausschüttungen und Erträgen in Fonds erwirtschaftet.

Keinen Freistellungsauftrag benötigen Sie bei Depots außerhalb Deutschlands und bei Riester-Fondssparplänen.

Wenn Sie Ihr Depot (auch vermögenswirksame Leistungen) in Deutschland haben ist die Prüfung Ihres Freistellungsauftrages jetzt sinnvoll. Vielleicht freuen Sie sich über eine Rückzahlung vom Finanzamt. Doch wenn der Staat nichts abgezogen hätte, hätte das Geld weiter investiert bleiben und sich weiter entwickeln können.

Der Freistellungsauftrag sollte auch aufgrund der Abzüge der am 01.01.2018 eingeführten Vorabpauschale auf thesaurierende und teilausschüttende Fonds sorgfältig verteilt werden. Sie wird das nächste Mal Anfang 2020 fällig, wenn das Depot in Deutschland geführt wird und kein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt wurde.

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern wollen. Natürlich auch, wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie gestellt haben und wie viel davon schon verbraucht ist.

Auch Verlustbescheinigungen können jetzt ein Thema sein. Wenn Sie 2019 in einem Ihrer deutschen Depots einen Verlust erwirtschaftet haben, in einem anderen Depot im In- oder Ausland aber einen Gewinn, kann dieser Verlust von der Depotstelle bescheinigt und über die Einkommensteuererklärung eine Verrechnung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass sich der Gewinn und der Verlust auf denselben „Verlusttopf“ beziehen. Das Thema der Verlusttöpfe ist aber einfach. Realisierte Aktienkursgewinne und Kursverluste beim Aktienverkauf sind der eine Topf. Der ganze Rest, also Dividenden wie auch das Ergebnis aus Optionsschein- oder Fondsgeschäften landen im anderen.

„Deadline“ ist der 15. Dezember. Wurde bis dahin keine „Verlustbescheinigung“ beantragt, wird der Verlust auf 2020 vorgetragen.

Auch wenn es hierzu Fragen gibt, helfen wir gerne.

Kommentare

Ich habe die Blog-Regeln verstanden und akzeptiere diese!

MaDrei-Blog-Regeln

  1. Mit dem Zugriff auf unsere Beiträge erkennen Sie rechtlich bindend die Regeln des MaDrei-Blogs an. Sie verpflichten sich diese Regeln einzuhalten und sind im Falle der Missachtung zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Sollten Sie mit den folgenden Regeln nicht einverstanden sein oder Beschränkungen unterliegen, wie sie in Punkt b) näher erläutert werden, so ist Ihnen die Nutzung des MaDrei-Blogs nicht gestattet.
  2. Bestimmte Staaten haben Einschränkungen bezüglich der Verbreitung bestimmter Informationen (Information = „Texte, Bilder, Grafiken, Daten, Videos, Links, Präsentationen und jede andere Art von inhaltlichen Darstellungen“) über das Internet (z.B. USA, China, Russland usw.). Sollten Sie aufgrund Ihrer Nationalität oder Ihres Wohnortes diesen Einschränkungen unterliegen, wodurch ein Zugriff auf bestimmte Seiten für Sie rechtswidrig wäre, so ist Ihnen die Nutzung des MaDrei-Blogs ausdrücklich untersagt. Bitte informieren Sie sich VOR der Nutzung des MaDrei-Blogs über Ihren diesbezüglichen Status.
  3. Eine Anlageberatung kann und darf nur unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse erfolgen. Jegliche im MaDrei-Blog zur Verfügung gestellte Information dient dem allgemeinen und unverbindlichen Austausch über Finanzthemen. Eine Beratung kann und darf dieser Blog nicht darstellen. Insbesondere ist keine der zur Verfügung gestellten Informationen als Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkaufen von Wertpapieren zu verstehen. Wir weisen darauf hin, dass der Handel mit Wertpapieren erhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, beinhalten kann. Ohne fundiertes Fachwissen raten wir Ihnen ausdrücklich hiervon ab. Lassen Sie sich persönlich durch eine hierzu autorisierte Person beraten.
  4. Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Wertpapieren unterliegen den nationalen Steuergesetzen und sind i.d.R. steuerpflichtig. Lassen Sie sich von einem Steuerberater diesbezüglich beraten. Im MaDrei-Blog gemachte Aussagen stellen keine Steuerberatung dar.
  5. Im MaDrei-Blog finden Sie Verweise und Links auf Webseiten Dritter. Zudem befindet sich die MaDrei AG auf sogenannten Social Media Plattformen. Auf die Inhalte der Seiten Dritter, sowie der Social Media Plattformen hat die MaDrei AG keinen Einfluss. Weder besteht ein Anspruch auf die Richtigkeit der Verweise oder Links, noch auf die Funktionsfähigkeit der Seiten sowie auf die Richtigkeit oder rechtliche Korrektheit deren Inhalte. Bei Kenntnis über unkorrekte Darstellungen jeglicher Art bitten wir Sie um eine entsprechende Information. Mit Verlassen der Domain madrei.de endet jegliche Verantwortlichkeit für angezeigte Inhalte.
  6. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der im Netz üblichen Umgangsformen (Netiquette). Jegliche Art von persönlichen Beleidigungen, Schmähungen, rechtsradikaler oder sonstiger radikaler Stellungnahmen, sexueller Diskriminierungen, Gewaltverherrlichung und jeglicher anderer Meinungsäußerungen, die dazu geeignet sind andere Menschen in ihrer Persönlichkeit zu verletzen, sind zu unterlassen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass solche Beiträge gelöscht werden und zum Ausschluss vom Blog führen können.
  7. Die im MaDrei-Blog zur Verfügung gestellten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Verwendung durch Dritte ist ohne schriftliche Autorisierung durch die MaDrei AG ausdrücklich ausgeschlossen. Bei jeglicher anderer Verwendung ist stets der Autor bzw. Verfasser und die Quelle anzugeben. Das gilt auch für auf dem MaDrei-Blog zur Verfügung gestellte Informationen Dritter. Jegliche Urheber-, Patent-, Marken-, Eigentums- oder anderen Schutzrechte sind zu wahren.
  8. Die MaDrei behält sich vor jegliche Information des MaDrei-Blog zu einem beliebigen Zeitpunkt zu überarbeiten, zu ergänzen oder zu löschen. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Aktualität einzelner Beiträge, Überarbeitung oder Löschung auf Wunsch von Nutzern.
  9. Für jegliche Art von Information auf dem MaDrei-Blog wird eine Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die MaDrei keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Wahrheitsgehalt und Korrektheit der Informationen. Beiträge zu unseren Informationen stellen die Meinung des Schreibers dar. In keinem Fall kann die MaDrei AG für Beiträge Dritter haftbar gemacht werden. Die MaDrei AG überprüft und löscht unangemessene Beiträge zu nicht festgelegten Zeiten. Verantwortlich und haftbar bleibt in jedem Fall der Verfasser des Beitrages.
  10. Die MaDrei AG schließt jede Haftung gegenüber Nutzern des MaDrei-Blogs für Verluste von Finanzgeschäften jeglicher Art, Kosten jeglicher Art, Folgeschäden aufgrund des Besuchs von Drittanbietern (Links, Verweise) sowie Social Media Plattformen und sonstiger im Zusammenhang mit der Nutzung des MaDrei-Blogs stehenden Forderungen und Schäden aus. Sollten Schäden durch Manipulationen Dritter an unserem IT-System entstehen, so wird eine Haftung hierfür ebenfalls ausgeschlossen.
  11. Die Datenschutzerklärung der MaDrei AG, die Netiquette und das Impressum sind Bestandteil der Regeln des MaDrei-Blogs und zu beachten. Bitte nehmen Sie Kenntnis von diesen.
  12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne oder mehrere Regelungen ungültig, unwirksam oder widerrechtlich sein, so werden diese durch die im allgemeinen Geschäftsgebrauch üblichen Regelungen ersetzt. Im Übrigen behalten die anderen Regelungen in jedem Fall ihre Gültigkeit.

Stand 15. Mai 2015

Ich habe die Blog-Regeln verstanden und akzeptiere diese!