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7. November 2019 von Richard Forsthofer
Betriebliche Altersversorgung – üppiges Finanzpolster oder ein unflexibler Vertrag?
Es ist die Zeit im Jahr, in der viele junge Arbeitnehmer mit den Themen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) konfrontiert werden.
Weil sie scheinbar sonst nichts mehr zu beraten haben, versuchen sich jetzt auch Banken mit bAV. Üblicherweise haben sich aber vor allem Versicherungsvertreter auf betriebliche Altersversorgung spezialisiert.
Vorab: es ist nicht einfach! Man könnte auch sagen, „wie man es macht, ist es verkehrt“. Nur gibt es einiges zu wissen, was das Thema deutlich einfacher macht.
Worum geht es?
Wenn man von dem Versicherungsvertreter, der das Thema in dem Unternehmen „machen“ darf oder auch von seiner Bank eine betriebliche Altersversorgung angeboten bekommt, haben viele noch die Betriebsrenten ihrer Eltern und Großeltern im Kopf. Es geht aber – ganz sicher in den ersten zehn Jahren im Betrieb – immer darum, eigenes Einkommen in Rente umzuwandeln und das ist erst einmal gut.
Thema ist nur, dass der Anbieter ein Produkt verkaufen will, das durch gesetzliche Vorgaben und das aktuell niedrige Zinsniveau voraussichtlich auf Dauer ein sehr wenig rentables ist. Für junge Menschen ist es uninteressant, einen voraussichtlich siebzig Jahre laufenden Vertrag abzuschließen, der sich praktisch nicht an sich verändernde Lebensumstände anpassen lässt. Viele werden bei einem Arbeitgeberwechsel, weil man Geld braucht oder weil der Vertrag ganz einfach nicht mehr passt, irgendwann beendet. Die dann nachzuzahlenden Steuern und Sozialabgaben wie auch die dank der hohen Kosten geringe Rendite sorgen dafür, dass es ein Ende mit Schrecken ist.
Um Kündigungen oder Beitragsfreistellungen zu vermeiden hat die Industrie die Renten inzwischen teilweise mit Berufsunfähigkeitsversicherungen verknüpft. Leider oft mit Renten, die – mit Sicherheit in ein paar Jahren – unter dem Hartz-IV-Niveau liegen.
Das letzte Argument des Versicherungsvertreters ist ein Zuschuss des Arbeitgebers. Leider geht dieser selten über das hinaus, was er sich durch die Lohnumwandlung an Sozialversicherungsbeiträgen spart. Teilweise kommt noch der Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen dazu, den man ohne bAV schon nach sieben Jahren und in gleicher Höhe bekommen würde. Wir helfen ihnen gerne!
Es muss jedem klar sein, dass in Rente umgewandelter Lohn zu einer Minderung von Kranken- und Arbeitslosengeld wie auch zu einer Minderung der gesetzlichen Rente führt. Ein echter Vorteil sind die gesparten Sozialversicherungsbeiträge nicht.
Aber ich soll doch Vorsorgen! Was ist die Alternative?
Lohnumwandlung steht in direkter Konkurrenz zur staatlich geförderten privaten Vorsorge (Riester). Der Vorteil, dass vom Bruttoeinkommen für die Rente gespart wird und man noch einen Zuschuss bekommt (bei Riester vom Staat) ist identisch. Es gibt aber einige riesige Vorteile, die dafür sorgen, dass die betriebliche Altersvorsorge nur im Ausnahmefall interessanter ist. Wichtigste sind – vor allem für junge Leute:
a) die Möglichkeit Riester-geförderter Fondssparpläne mit Rabatt. Weil die Risikokosten die ganze Ansparzeit nicht anfallen, entstehen wesentlich geringere Kosten. Durch den Wegfall der einmaligen Abschlusskosten entsteht eine vollkommene Flexibilität, was die Einzahlungen anbelangt. Man kann nicht nur – ohne Konsequenzen – nichts oder sehr wenig einzahlen, wenn wenig zurückzulegen da ist oder die Zulagen des Staates (weil man Kinder bekommt) hoch sind. Man kann auch sehr viel einzahlen (bis 1.925 € im Jahr), wenn es läuft, ohne sich zu irgendetwas zu verpflichten.
b) deutlich höhere Rendite, die man auch jederzeit verfolgen kann. Mit Zulage und Steuerersparnis liegen die Renditen fast immer gut im zweistelligen Bereich. Speziell die ersten Jahre machen eine Menge Spaß, was das ganze Thema der Altersvorsorge zu einem positiven macht.
c) keine Verpflichtung. Bei Bonitätsauskünften kann die regelmäßige Einzahlung in einen Riester-Fondssparplan ebenso weggelassen werden wie die in einen normalen Fondssparplan. Eine bAV mindert das regelmäßige Einkommen.
d) Riester ist nicht pfändbar, Hartz-IV und insolvenzsicher. Bei der Grundsicherung sind aktuell 100 € anrechnungsfrei. Es wird also in Zukunft am unteren Rand der Gesellschaft zwei Klassen geben. Die, die das richtig gemacht haben, haben immerhin 100 € (der Betrag kann angepasst werden) im Monat mehr als die anderen.
e) mehr Arbeitslosengeld, mehr Krankengeld und mehr gesetzliche Rente.
f) lebenslange Beratung. Man hat kein Callcenter sondern einen Ansprechpartner, der einem hilft, an die Gründe für den Abschluss erinnert und bei der Hand nimmt, wenn es nötig ist. Bedenken Sie, dass Verträge mit einmaligen Abschlusskosten dafür sorgen, dass derjenige, der den Vertrag in zwanzig Jahren betreut, kein Interesse an diesem Vertrag hat.
Dem steht bei der Entscheidung zu einem Riester-geförderten Fondssparplan der Nachteil gegenüber, dass man zwar den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen bekommt (ein Vorteil). Man muss auch seinen Arbeitnehmeranteil darauf zahlen. Auch der erhöht die Ansprüche.
Bei einem Riester-Fondssparplan gibt es dazu nicht nur keine Kosten für die Rente, die laufend abgezogen werden. Man hat auch keine echte Prognose, was die voraussichtliche Rente anbelangt. Ich frage mich allerdings, was es einem heute 30-jährigen bringt und wie er es zu bewerten hat, dass er in 50 Jahren 280 € Rente bekommt. Ob er dafür dann ein Essen, einen Kinobesuch oder doch mehr einen Laib Brot bekommt, steht in den Sternen. Sicher sind bei der betrieblichen Altersversorgung nur die Kosten.
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