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17. November 2017 von Monika Ammous

Handlungsempfehlungen Altanteile

Nachdem uns von Kunden – zum Teil in Medien verbreitete – abenteuerliche Regelungen bezüglich der vor dem 1.1.2009 gekauften Fondsanteile zugetragen wurden, hier zur Beruhigung und Klarstellung die Fakten zur künftigen Besteuerung von Altanteilen.

Eckpunkte

Vor dem 1.1.2009 erworbene Fondsanteile werden zum 31.12.2017 „fiktiv“ verkauft und mit diesem Wert als neu erworben eingebucht. Durch diesen fiktiven Verkauf wird keine Steuer ausgelöst sondern nur der Anschaffungspreis für die Zeit danach ermittelt.
Ab dem 01.01.2018 haben Sie auf realisierte Kursgewinne aus diesen Altanteilen (also erst beim Verkauf mit Gewinn) einen Freibetrag von 100.000 € pro Person. Dieser Freibetrag wird wahrscheinlich über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Bei Depots in Lux wird weiterhin nichts abgezogen. Bei Depots in Deutschland wartet die Finanzindustrie noch darauf, ob der Freibetrag gestellt werden kann oder ob es erst in der Einkommensteuererklärung zu einer Erstattung kommt, also beim Verkauf mit Gewinn von der Depotstelle Abgeltungssteuer einbehalten wird.
Eventuelle Verluste aus Altanteilen mindern die „normalen“ abgeltungssteuerpflichtigen Einkünfte.

Ein konkretes Beispiel:

Sie haben einen Fonds mit dem Namen „TopWeltweit“ für 200.000 € vor dem 01.01.2009 gekauft. Dieser liegt seitdem in Ihrem Passivdepot und hat sich ordentlich entwickelt. Zum 31.12.2017 hat der Fonds „TopWeltweit“ einen Gegenwert von 400.000 €.

Zum 31.12.2017 wird Fonds „TopWeltweit“ fiktiv verkauft. Dabei werden die Gewinne von bisher 200.000 € nicht realisiert. Sie müssen keine Steuer zahlen. Ab dem 01.01.2018 beginnt die Entwicklung mit Anschaffungskosten von 400.000 €.

Wir sind im Jahr 2025. Am 10.02.2025 erreicht der Fonds „TopWeltweit“ einen Wert von 790.000 €. 390.000 € Gewinn wurden erwirtschaftet. Da er nicht verkauft, muss der Anleger noch keine Steuern zahlen.

ODER

Der Anleger entscheidet sich, den kompletten Fonds „TopWeltweit“ am 10.02.2025 zu verkaufen. Er sieht in seiner Depotansicht, dass seit dem 01.01.2018 390.000 € Gewinn erwirtschaftet wurden. Da er einen Freibetrag von 100.000 € hat, muss er auf 290.000 € Gewinn Abgeltungssteuer zahlen.

Unsere Handlungsempfehlungen:

Bitte lassen Sie sich nicht irritieren. Tauschen oder verkaufen Sie bitte nur nach Rücksprache mit uns.

Wenn Sie Teile Ihres PassivDepots verschenken (Kinder, Enkel, Ehemann, Ehefrau), haben diese begünstigten Personen wie Sie 100.000 € Freibetrag auf Kursgewinne. Beim Beispiel könnten also durch eine Schenkung von dreimal ¼ der Anteile alle bis 2025 aufgelaufenen Gewinne steuerfrei realisiert werden. Schenkungen sind aber endgültig und es ist nicht sicher, ob dieser Regelung – bald oder irgendwann – ein Riegel vorgeschoben wird!

Kinder haben einen sehr langen Atem. Wenn Sie bei Aktienfonds von einer Verdopplung alle sieben bis acht Jahre und bei Mischfonds von einer Verdoppelung alle zehn bis zwölf Jahre ausgehen, können Sie in etwa ermitteln, in welcher Höhe eine Schenkung aus dem Passivdepot an Ehegatten, Kinder oder Enkel Sinn machen könnte. Wenn diese noch kein Depot haben aber auch wenn schon eines eröffnet wurde, helfen wir Ihnen und den Beschenkten gerne und betreuen sie am liebsten ein Leben lang!

Wenn Sie daran noch nicht denken und den Freibetrag – wegen der Höhe des Passivdepots – voraussichtlich bald erreichen werden, könnten schon Anfang 2018 Fonds aus dem PassivDepot, die nicht mehr zeitgemäß sind, kostenlos in andere Fonds umgetauscht werden, die Ihren jetzigen Bedürfnissen besser entsprechen.

Handeln Sie bitte nicht auf eigene Faust. Wenn Sie unsicher sind, sind wir üblicherweise einfach zu erreichen.

Auch interessant:

http://madrei.de/details/neue-steuerregeln-fuer-fonds-ab-dem-01-01-2018

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Stand 15. Mai 2015

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