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8. Juli 2026 von Richard Forsthofer

Das Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot

1. Das Altersvorsorgedepot einfach erklärt

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Es soll ab dem 1. Januar 2027 starten und die bisherige Riester-Rente ersetzen.

Deutschland bekommt mit dem Altersvorsorgedepot eine fast jedem zugängliche Altersvorsorge, die aufgrund der hohen Zulagen und der hohen zu erwartenden Renditen, die Altersvorsorge“frage“ der Zukunft – für all die, die sich eine dritte Säule in der Altersvorsorge leisten können – abschließend beantworten. Deutschland bekommt eine dritte Säule der Altersvorsorge, die aus heutiger Sicht besser sein sollte als die in der Schweiz, wo ein Großteil der Bevölkerung – trotz geringer staatlicher Rente – im Alter gut oder sehr gut versorgt ist.

 1.1 Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

  1. Es wird ein Altersvorsorgedepot eröffnet.
  2. Das Geld wird in zugelassene Fonds, ETFs oder andere Anlageformen investiert.
  3. Der Staat unterstützt mit Zulagen und Steuervorteilen.
  4. Das entstandene Vermögen wird ab Rentenbeginn ausgezahlt.

1.2 Warum wurde das Altersvorsorgedepot eingeführt?

Beim Vorgänger Riester-Rente mussten die Anbieter garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Aufgrund dieser Garantie konnten alle – auch Fondsgesellschaften, welche Riester-Renten anbieten oder anboten – nur begrenzt in Aktien investieren. Das hat die Rendite oft deutlich reduziert.

Beim Altersvorsorgedepot ist diese bisherige Hürde, die das Garantieversprechen bedeutete, zumindest optional weggefallen. Dadurch kann das Geld stärker in Aktien investiert werden, was die zu erwartende Rendite enorm erhöht.

 

2. Zwei Möglichkeiten: Standardprodukt oder Altersvorsorgedepot

2.1 Standardprodukt

Das Standardprodukt, das alle Anbieter im Sortiment haben müssen, richtet sich an Menschen, die einem festen, vorgegebenen Schema folgen wollen.

  • Die Fondsauswahl ist vorgegeben. Das Standarddepot soll zwei vorab ausgewählte Fonds umfassen. Einer dieser Fonds muss ein risikoarmes Profil aufweisen und gemäß SRRI der Risikoklasse 1 oder 2 zugeordnet sein. Die SRRI-Skala umfasst sieben Kategorien. Der zweite Fonds soll den Risikoklassen 3, 4 oder 5 entsprechen und damit eine höhere Chancenorientierung bieten.
  • Die Anlagestrategie wird entweder automatisch gesteuert oder das Geld verbleibt während der gesamten Ansparphase in den beiden (damals) ausgewählten Anlageformen.
  • Zudem enthält der Gesetzesentwurf konkrete Vorgaben für das Standarddepot, wie der Anbieter das Guthaben des Anlegers ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem geplanten Rentenbeginn aufteilen muss.
  • Die Kosten sind gesetzlich auf maximal 1 % pro Jahr begrenzt. Daher werden die Anbieter den Anlegern entweder keinen Gestaltungsspielraum oder nur regelbasierte Anpassungsmöglichkeiten hinsichtlich der Anlagestrategie einräumen. Veränderung kostet.

Aus den Erfahrungen mit der Riester-Rente zeigt sich, dass sowohl eine automatische Steuerung mit standardisierter Reduzierung des Risikos im Zeitverlauf als auch die verpflichtende Beimischung eines risikoarmen Fonds (Risikoklasse 1 oder 2) insbesondere zu Beginn der Ansparphase die langfristige Rendite negativ beeinflussen können. Diese Vorgaben könnten ähnlich nachteilig wirken wie die bisherige Beitragsgarantie, die eigentlich abgeschafft werden sollte.

2.2 Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Menschen, die ihre Geldanlage flexibel gestalten oder auf die eigenen Bedürfnisse gestalten lassen möchten.

  • Es steht eine große Auswahl an Fonds und ETFs zur Verfügung.
  • Die Anlagestrategie kann selbst festgelegt werden.
  • Fonds können jederzeit gewechselt oder vorhandene Vermögen umgeschichtet werden.
  • Die Kosten hängen vom jeweiligen Anbieter und den gewählten Fonds ab.
  • Erweiterte Serviceoptionen auch in der Auszahlphase.
  • Ähnlich wie bei betreuten Fondsanlagen, sorgt die Einflussnahme von Kapitalanlageprofis beim Altersvorsorgedepot dafür, dass sinnvoll Vermögen aufgebaut wird.

 

3. Staatliche Förderung

3.1 Zulagenberechtigung im neuen Altersvorsorgesystem

Gruppe Typische Beispiele Warum zulagenberechtigt
Arbeitnehmer mit Rentenversicherungspflicht Angestellte in Unternehmen, Teilzeitkräfte, Auszubildende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Öffentlicher Dienst (klassisch) Angestellte im öffentlichen Dienst RV-pflichtige Beschäftigung
Beamte & gleichgestellte Personen Beamte, Richter, Soldaten explizit gesetzlich einbezogen
Selbstständige z. B. Handwerker, Kaufleute, Berater, Unternehmer aller Art Voraussetzung: steuerlich erfasst (Einkommensteuerpflicht)
Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater Ersatzsystem der Altersvorsorge wird anerkannt
Versicherungspflichtige Sonderfälle z. B. ALG-I-Bezieher, Pflegepersonen mit RV-Pflicht RV-Pflicht über Sondertatbestände

3.2 Wie viel muss eingezahlt werden?

Der Mindestbeitrag liegt bei 120 € im Jahr oder 10 € im Monat!

Die Grundzulage beträgt 50 % bis 360 € und 25 % von 361 € bis maximal 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr.

Ein paar Beispiele:

Eigene Einzahlung pro Jahr Staatliche Grundzulage
360 € 180 €
600 € 240 €
1.200 € 390 €
1.800 € 540 €

Die maximale Grundzulage von 540 € wird also bei einer Einzahlung von 150 € pro Monat erreicht.

3.3 Bonus für Frühstarter

Wenn vor dem 25. Lebensjahr das Altersvorsorgedepot gestartet wird, wird einmalig eine zusätzliche Zulage von 200 € gewährt.

3.4 Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 € Förderung pro Jahr. Allerdings werden nur maximal 100 % des Beitrags gefördert. Die Kinderzulage ist also bei zwei Kindern 600 €, wenn der jährliche Eigenbeitrag bei 300 € liegt. Die Grundzulage von in dem Fall 150 € gibt es natürlich zusätzlich.

Bereits ein monatlicher Beitrag von 25 € reicht aus, um für alle Kinder die volle Kinderzulage zu erhalten.

Beispiel

Bei einer jährlichen Einzahlung von 1.800 € und zwei Kindern ergibt sich folgende Förderung:

  • 540 € Grundzulage
  • 600 € Kinderzulagen

Insgesamt also 1.140 € staatliche Förderung pro Jahr.

3.5 Steuererstattung: Das Geld wird auf das Girokonto überwiesen

Für normal oder gut verdienende Anleger ohne oder mit wenigen Kindern ist ein zusätzlicher Vorteil über den Sonderausgabenabzug der eingezahlten Beträge (max. 1.800 € plus Zulagen) möglich. Das macht das Altersvorsorgedepot auch für alle Gutverdiener interessant.

Wichtig zu wissen:

Die Steuererstattung wird – wie auch schon bei Riester – nicht in das Altersvorsorgedepot eingezahlt. Sie wird zusammen mit der regulären Steuererstattung auf das Girokonto überwiesen und kann anschließend frei verwendet werden.

Wenn sich aus 1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Zulage, also aus 2.340 € Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht in der Einkommensteuererklärung eine Erstattung von mehr als 540 € ergibt, erhalten die Vorsorgesparer eine Steuererstattung. Dies wird in einer „Günstigerprüfung“ des Finanzamtes ermittelt.

Es gibt also zwei Fälle:

1. Die Zulagen sind höher als die Steuerersparnis

In diesem Fall werden die Zulagen direkt in den Vertrag eingezahlt. Eine zusätzliche Steuererstattung erfolgt nicht, da die Zulagen die günstigere Fördervariante darstellen.

2. Die Steuerersparnis ist höher als die Zulagen

Auch hier werden zunächst die Zulagen in den Vertrag eingezahlt. Dazu kommt die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis. Dieser Betrag wird jedoch nicht ins Altersvorsorgedepot eingezahlt, sondern über die Steuererklärung verrechnet – entweder durch eine geringere Steuerlast oder eine höhere Steuererstattung.

 

4. Steuerfreie Umschichtungen

Einer der größten Vorteile des Altersvorsorgedepots ist die steuerliche Behandlung während der Ansparphase.

Innerhalb des Depots können:

  • Fonds verkauft,
  • Fonds gewechselt,
  • Gewinne realisiert
  • oder das Portfolio neu aufgeteilt werden,

ohne dass sofort Kapitalertragsteuer anfällt.

Beispiel

Ein Fonds steigt von 10.000 € auf 20.000 €.

Anschließend wird der Fonds verkauft und das Geld in einen anderen Fonds investiert.

In einem normalen Depot würden dabei meist Steuern auf den Gewinn fällig. Im Altersvorsorgedepot bleibt das gesamte Geld weiterhin für die Altersvorsorge investiert.

 

5. Die Auszahlphase

Die Auszahlung kann frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70 Jahren beginnen.

Wer vorher auf das Geld zugreift, muss in der Regel die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

5.1 Einmalige Auszahlung

Zu Beginn der Auszahlphase können bis zu 30 % des angesparten Vermögens auf einmal ausgezahlt werden.

Beispiel

  • Depotwert: 100.000 €
  • Maximale Einmalzahlung: 30.000 €

Die restlichen 70 % bleiben für die weitere Altersvorsorge vorgesehen.

5.2 Weitere Auszahlung

Der verbleibende Betrag wird anschließend über einen Auszahlplan nur bis zum 85. Lebensjahr oder als lebenslange Rente ausgezahlt.

5.3 Nachgelagerte Besteuerung

Während der Ansparphase werden Zulagen und Steuervorteile gewährt. Dafür werden die Auszahlungen im Ruhestand versteuert.

Man spricht von einer nachgelagerten Besteuerung.

Das bedeutet:

  • Während des Berufslebens gibt es Förderung und Steuervergünstigungen. Wichtig ist: es wird vom Brutto eingezahlt. Die Förderung gibt es zusätzlich.
  • Im Ruhestand werden die Auszahlungen versteuert. Das gilt auch für die Einmalzahlung, die aber auch für ein Jahr früheren Rentenbeginn verwendet und so in einem steuerlich günstigen Jahr entnommen werden könnte.

Für viele Menschen ist das dennoch attraktiv, weil der persönliche Steuersatz im Rentenalter häufig niedriger ist als während des Berufslebens.

 

6. Fazit

Das Altersvorsorgedepot kombiniert staatliche Förderung mit den Renditechancen von Aktienanlagen und ermöglicht zugleich eine breite Diversifikation über das Anlagevehikel Fonds.

Durch staatliche Zulagen, zusätzliche Steuererstattungen und steuerfreie Umschichtungen während der Ansparphase kann das Altersvorsorgedepot eine interessante Ergänzung zu einem normalen Wertpapierdepot sein.

Wir sind von der Idee, zum einen fast alle einzubeziehen und alle Fehler der bisherigen dritten Säule Riesterrente zu beseitigen, sehr angetan und hoffen, dass es in Zukunft die Produkte geben wird, die es uns ermöglichen, mit eher wenig Einsatz das Renten“thema“ der jungen deutschen Bevölkerung abschließend zu beseitigen. Unsere Beratung hat das Ziel, aus der Vielzahl an Möglichkeiten die für Sie passenden Lösungen zu identifizieren und dabei Rendite, Sicherheit und Orientierung in Einklang zu bringen. Entdecken Sie, Ihre passende Lösung, die auf Ihre Ziele ausgerichtet ist.

 

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