Information über den Empfang von Zuwendungen

Information über den Empfang von Zuwendungen

1. Unsere Dienstleistung erfordert erheblichen Aufwand sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht. Aus diesem Grund erhalten wir von Fondsgesellschaften bzw. Verwahrstellen Zuwendungen in Form von Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Diese Mittel setzen wir ein, um den Aufbau einer effizienten und hochwertigen Infrastruktur zu gewährleisten und damit die Qualität unserer Dienstleistung aufrechtzuerhalten und ständig weiter für Sie zu optimieren.

2. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhalten wir in den meisten Fällen eine Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. In der Regel beträgt die Bandbreite der Ausgabeaufschläge 0 % – 6 % der Anlagesumme, abweichende Sonderfälle bei einzelnen Produkten sind möglich.

Die MaDrei AG gewährt Kunden generell einen Rabatt von 50 % auf den Ausgabeaufschlag, gemäß unserer Leistungsbeschreibungen sogar bis zu 100 % (Leistungsbeschreibungen). Die Bandbreite der Ausgabeaufschläge mindert sich dementsprechend auf 0 – 3 % der Anlagesumme.

3. Auf die Bestände unserer Kunden erhalten wir einen Teil der Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision erfolgt aus der Verwaltungsvergütung des Fonds (Management-Fee; siehe Verkaufsprospekt), die in der Vergangenheits-Wertentwicklung eines jeden Fonds berücksichtigt ist. Diese Verwaltungsvergütung wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft dem Fonds in Rechnung gestellt und für die Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der Höhe des für den Vertrieb bestimmten Teils der Verwaltungsvergütung und der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung und variiert zwischen 0 und 1,2 % p.a. (häufig zwischen 0,3 und 0,6 % p.a.) der investierten Beträge.

Dem Kunden entstehen hieraus im Vergleich zu allen anderen Vertriebswegen keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision immer und für alle Anleger gleich aus den Fondvermögen der jeweiligen Fonds entnommen wird.

Ist der durchschnittliche Anteilsbestand am Fondsvermögen Berechnungsgrundlage, erhalten wir eine Vertriebsfolgeprovision, die beispielsweise bei Geldmarktfonds zwischen 0 und 0,2 % pro Jahr, bei Rentenfonds zwischen 0 und 0,6 % pro Jahr, bei offenen Immobilienfonds zwischen 0 und 0,3 % pro Jahr, bei Aktienfonds zwischen 0 und 0,7 % pro Jahr und bei den anderen Fonds zwischen 0 und 0,6 % pro Jahr betragen kann. Im Durchschnitt erhalten wir vom bei uns angelegten Vermögen etwa 0,42 % pro Jahr.

4. Darüber hinaus erhalten wir von den Fondsgesellschaften oder den Verwahrstellen unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z. B. Schulungen mit Kost, teilweise mit Logis und/oder gesellschaftliche Veranstaltung, Informations- und Werbematerial).

5. Detaillierte Informationen, insbesondere zur Höhe der vorgenannten Zuwendungen bezogen auf Ihr Portfolio oder einem konkreten Anlageprodukt, teilen wir Ihnen gerne mit.