Unsere Blog-Regeln

Mit dem Zugriff auf unsere Beiträge erkennen Sie rechtlich bindend unsere MaDrei-Blog-Regeln an und verpflichten sich zudem Beschränkungen bezüglich des Zugriffs aufgrund Ihrer staatlichen Zugehörigkeit oder Ihres Wohnortes oder andere, bedingt durch Sie betreffende Rechtsordnungen, Gründe, einzuhalten. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Impressum.

Kategorien

19. April 2021 von Monika Ammous

Wie mein Kind reich wird – Dilogie: Teil 2

Kinderdepot

Was ist zu beachten und welchen Stellenwert hat ein eigenes Depot in der Erziehung?

1. Freibeträge und Einkommensgrenzen

1.1 Sparerfreibetrag von 801 €

Kinder haben in Deutschland von Geburt an einen Sparerfreibetrag von jährlich 801 €. Bis zu diesem Betrag können Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch realisierte Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden.

1.2 NV-Bescheinigung

Sollten in einem oder mehreren Jahren oder fortlaufend höhere Erträge erwirtschaftet werden, ist die Hinterlegung einer Nichtveranlagungs-(NV)-Bescheinigung bei der Depotstelle von Vorteil. Mit einer NV-Bescheinigung – die man beim zuständigen Finanzamt beantragen kann – wird angegeben, dass die Einkünfte des Kindes unter dem jährlichen Grundfreibetrag (2021: 9.744 €) liegen. Zusammen mit dem Sparer-Pauschbetrag können jedes Jahr Kapitalerträge von insgesamt 10.545 € steuerfrei vereinnahmt werden. Die NV-Bescheinigung gilt für drei Jahre.

1.3 Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn das Kind kostenlos mitversichert ist, sind dort Einkommensgrenzen zu beachten. Diese liegen in Deutschland derzeit bei 470 € im Monat. Zusammen mit dem Sparerfreibetrag können jährlich bis zu 6.441 € Kapitaleinkünfte ohne die Mitversicherung zu gefährden realisiert werden. Vorausgesetzt, es gibt keine anderen Einkünfte.

Bei privat krankenversicherten Kindern spielen Kapitaleinkünfte keine Rolle, da Kinder dann nicht kostenfrei mitversichert werden können.

1.4 BAföG

Sollten die Eltern während des Studiums ein geringeres Einkommen haben, kann das Kind Ausbildungsförderung beantragen. Diesem Antrag wird nur stattgegeben, wenn das Vermögen des Kindes (Stand: Wintersemester 2020 /2021) unter 8.200 € liegt.

Die Regeln können sich ändern und z. B. auch Vermögen der Eltern berücksichtigt oder das Vermögen der Studierenden nicht berücksichtigt werden. Auch können Urgroßeltern, Großeltern und andere Verwandte sterben und die Urenkel, Enkel oder Neffen beerben. Ich empfehle aus Erfahrung, dass das Thema der Geldanlage für die Kinder nicht daran scheitern sollte. Viel wertvoller für das Kind ist, gelernt zu haben, wie Geld angelegt werden kann.

2. Das Geld gehört dem Kind

Wird dem Kind Geld geschenkt, gehört es dem Kind. Es gilt: „Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen“.

3. Pädagogischer Aspekt

In der Schule werden wichtige Themen wie Vermögensaufbau, Altersvorsorge, der Umgang mit Geld, Steuern und vieles mehr wenig oder nicht behandelt. Lehrer lernen das auch nicht in ihrer Ausbildung und in Fächern wie Wirtschaft und Recht sind Paragraphen wichtiger als das Thema, wie ein Vermögen vernünftig aufgebaut und ein seriöses von einem unseriösen Angebot unterschieden werden kann.

Kindern das Sparen beizubringen ist eine Sache, die anscheinend – auch in Zeiten von Nullzinsen – noch immer funktioniert. Die Geldbestände auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten wachsen täglich und erreichen derzeit über 6 Billionen €. Wenn man die aktuelle Entwicklung fortschreiben kann, geht dieses Geld sobald die Kinder 18 sind zu einem merklichen Teil an Broker, die oft nur als App existieren und mit deren Hilfe die dann erwachsenen Kinder mit dem Geld spielen können. Auf Aktien können sie in diesen Apps ebenso wie auf oft nicht existente Kryptowährungen, Fußballergebnisse oder Derivate setzen. Das Netz ist international und ungeschützt. Statt einer Beratung hat man eine Gruppe oft nicht bekannter Menschen. Gewinnt man, werden viele süchtig und wenn man sein Geld verloren hat, ist es halt weg. Die älteren werden sich aber daran erinnern, dass es in Zeiten des Neuen Marktes oder der Techblase ganz so einfach auch wieder nicht war. Viele machten sich Vorwürfe – weil sie glaubten, etwas falsch gemacht zu haben – und manche sind in der Zeit krank geworden oder haben zumindest vorübergehend mit dem Geld auch den Glauben daran verloren, dass Geld sinnvoll angelegt werden kann.

Zusammen mit dem Kind auf unserer Seite zu verfolgen wie sich sein Depotwert verändert, ist ganz anders. Der Zinseszinseffekt und dass es sich lohnt, Geld anzulegen, wird jedes Jahr mehr sichtbar. Außerdem lernt das Kind, dass sich Märkte bewegen. Vielleicht ist es in einem Jahr enttäuscht, weil es nicht so gut gelaufen ist. Doch mit diesen Erfahrungen kann das dann fast erwachsene Kind später die größten Fehler beim Investieren vermeiden – nämlich in Gier zu investieren und in Angst auszusteigen. Dazu lernt es, dass es sich lohnt, Geld vernünftig zurück zu legen.

Wir unterstützen Sie gerne bei dem Vorhaben ein Kinderdepot einzurichten. Dort können wie im Erwachsenendepot:

– Einmalbeträge angelegt
– Sparpläne in beliebiger Höhe eingerichtet aber auch
– Fonds von Eltern oder Großeltern übertragen

werden.

Das Depot wird von uns nach den Bedürfnissen Ihres Kindes individuell mit den für das Kind passenden Fonds strukturiert.

Kinderdepots sind über uns ohne Depotentgelt und ohne Ausgabeaufschlag möglich. Der Vermögensaufbau für Ihr Kind ist einfach. Starten Sie jetzt – für Ihr Kind!

Kommentare

Ich habe die Blog-Regeln verstanden und akzeptiere diese!

MaDrei-Blog-Regeln

  1. Mit dem Zugriff auf unsere Beiträge erkennen Sie rechtlich bindend die Regeln des MaDrei-Blogs an. Sie verpflichten sich diese Regeln einzuhalten und sind im Falle der Missachtung zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Sollten Sie mit den folgenden Regeln nicht einverstanden sein oder Beschränkungen unterliegen, wie sie in Punkt b) näher erläutert werden, so ist Ihnen die Nutzung des MaDrei-Blogs nicht gestattet.
  2. Bestimmte Staaten haben Einschränkungen bezüglich der Verbreitung bestimmter Informationen (Information = „Texte, Bilder, Grafiken, Daten, Videos, Links, Präsentationen und jede andere Art von inhaltlichen Darstellungen“) über das Internet (z.B. USA, China, Russland usw.). Sollten Sie aufgrund Ihrer Nationalität oder Ihres Wohnortes diesen Einschränkungen unterliegen, wodurch ein Zugriff auf bestimmte Seiten für Sie rechtswidrig wäre, so ist Ihnen die Nutzung des MaDrei-Blogs ausdrücklich untersagt. Bitte informieren Sie sich VOR der Nutzung des MaDrei-Blogs über Ihren diesbezüglichen Status.
  3. Eine Anlageberatung kann und darf nur unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse erfolgen. Jegliche im MaDrei-Blog zur Verfügung gestellte Information dient dem allgemeinen und unverbindlichen Austausch über Finanzthemen. Eine Beratung kann und darf dieser Blog nicht darstellen. Insbesondere ist keine der zur Verfügung gestellten Informationen als Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkaufen von Wertpapieren zu verstehen. Wir weisen darauf hin, dass der Handel mit Wertpapieren erhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, beinhalten kann. Ohne fundiertes Fachwissen raten wir Ihnen ausdrücklich hiervon ab. Lassen Sie sich persönlich durch eine hierzu autorisierte Person beraten.
  4. Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Wertpapieren unterliegen den nationalen Steuergesetzen und sind i.d.R. steuerpflichtig. Lassen Sie sich von einem Steuerberater diesbezüglich beraten. Im MaDrei-Blog gemachte Aussagen stellen keine Steuerberatung dar.
  5. Im MaDrei-Blog finden Sie Verweise und Links auf Webseiten Dritter. Zudem befindet sich die MaDrei AG auf sogenannten Social Media Plattformen. Auf die Inhalte der Seiten Dritter, sowie der Social Media Plattformen hat die MaDrei AG keinen Einfluss. Weder besteht ein Anspruch auf die Richtigkeit der Verweise oder Links, noch auf die Funktionsfähigkeit der Seiten sowie auf die Richtigkeit oder rechtliche Korrektheit deren Inhalte. Bei Kenntnis über unkorrekte Darstellungen jeglicher Art bitten wir Sie um eine entsprechende Information. Mit Verlassen der Domain madrei.de endet jegliche Verantwortlichkeit für angezeigte Inhalte.
  6. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der im Netz üblichen Umgangsformen (Netiquette). Jegliche Art von persönlichen Beleidigungen, Schmähungen, rechtsradikaler oder sonstiger radikaler Stellungnahmen, sexueller Diskriminierungen, Gewaltverherrlichung und jeglicher anderer Meinungsäußerungen, die dazu geeignet sind andere Menschen in ihrer Persönlichkeit zu verletzen, sind zu unterlassen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass solche Beiträge gelöscht werden und zum Ausschluss vom Blog führen können.
  7. Die im MaDrei-Blog zur Verfügung gestellten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Verwendung durch Dritte ist ohne schriftliche Autorisierung durch die MaDrei AG ausdrücklich ausgeschlossen. Bei jeglicher anderer Verwendung ist stets der Autor bzw. Verfasser und die Quelle anzugeben. Das gilt auch für auf dem MaDrei-Blog zur Verfügung gestellte Informationen Dritter. Jegliche Urheber-, Patent-, Marken-, Eigentums- oder anderen Schutzrechte sind zu wahren.
  8. Die MaDrei behält sich vor jegliche Information des MaDrei-Blog zu einem beliebigen Zeitpunkt zu überarbeiten, zu ergänzen oder zu löschen. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Aktualität einzelner Beiträge, Überarbeitung oder Löschung auf Wunsch von Nutzern.
  9. Für jegliche Art von Information auf dem MaDrei-Blog wird eine Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die MaDrei keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Wahrheitsgehalt und Korrektheit der Informationen. Beiträge zu unseren Informationen stellen die Meinung des Schreibers dar. In keinem Fall kann die MaDrei AG für Beiträge Dritter haftbar gemacht werden. Die MaDrei AG überprüft und löscht unangemessene Beiträge zu nicht festgelegten Zeiten. Verantwortlich und haftbar bleibt in jedem Fall der Verfasser des Beitrages.
  10. Die MaDrei AG schließt jede Haftung gegenüber Nutzern des MaDrei-Blogs für Verluste von Finanzgeschäften jeglicher Art, Kosten jeglicher Art, Folgeschäden aufgrund des Besuchs von Drittanbietern (Links, Verweise) sowie Social Media Plattformen und sonstiger im Zusammenhang mit der Nutzung des MaDrei-Blogs stehenden Forderungen und Schäden aus. Sollten Schäden durch Manipulationen Dritter an unserem IT-System entstehen, so wird eine Haftung hierfür ebenfalls ausgeschlossen.
  11. Die Datenschutzerklärung der MaDrei AG, die Netiquette und das Impressum sind Bestandteil der Regeln des MaDrei-Blogs und zu beachten. Bitte nehmen Sie Kenntnis von diesen.
  12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne oder mehrere Regelungen ungültig, unwirksam oder widerrechtlich sein, so werden diese durch die im allgemeinen Geschäftsgebrauch üblichen Regelungen ersetzt. Im Übrigen behalten die anderen Regelungen in jedem Fall ihre Gültigkeit.

Stand 15. Mai 2015

Ich habe die Blog-Regeln verstanden und akzeptiere diese!