Information über mögliche Interessenkonflikte

Information über mögliche Interessenkonflikte gemäß §13 FinVermV

Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzanlagen erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 13 Abs. 5 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) informieren wir Sie nachfolgend über möglicherweise auftretende Interessenkonflikte und unsere Vorkehrungen zum Umgang mit diesen.

1. Mögliche Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Haus, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind auf der einen und unseren Kunden auf der anderen Seite. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

a) in der Anlageberatung und in der Anlagevermittlung aus unserem eigenen (Umsatz-)Interesse am Absatz von Finanzanlagen;

b) beim Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-, Vertriebsfolgeprovisionen oder andere geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen der Anlageberatung und Anlagevermittlung;

c) durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern;

d) bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter;

e) aus Beziehungen zu Emittenten von Finanzanlagen/Produktgebern, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen;

f) durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;

g) aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der mit diesen verbundenen Personen oder

h) bei der Mitwirkung von unseren Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Finanzprodukte (z.B. Investmentfonds) Gegenstand unserer Beratung sind.

2. Zuwendungen

Unser Haus bietet die Dienstleistungen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung auf Provisionsbasis an. Wir erhalten für unsere Dienstleistungen vom Anbieter der jeweiligen Finanzanlage, von der Verwahrstelle oder von dem Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, eine vertraglich vereinbarte Provision. Bei dieser Provision kann es sich um eine Abschlussprovision (also aus dem Ausgabeaufschlag) und/oder um eine Vertriebsfolgeprovision handeln. Darüber hinaus erhalten wir zum Teil auch geldwerte Leistungen im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Werbemittel. Damit Sie einen Überblick darüber erhalten, in welcher Art und in welchem Umfang uns Zuwendungen in Geld und/oder in Form von geldwerten Leistungen gewährt werden, haben wir Ihnen Einzelheiten dazu nochmals in einem separaten Informationsblatt Informationen über den Empfang von Zuwendungen zusammengefasst. Hierauf dürfen wir an dieser Stelle ergänzend verweisen.

3. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen beeinträchtigen, verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Dies bedeutet, dass wir Sie als Kunden stets unabhängig von eigenen Vertriebsinteressen für bestimmte Finanzanlageprodukte beraten werden. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:

a) Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;

b) Schulungen der Mitarbeiter;

c) Offenlegung von Interessenkonflikten, die sich nicht vermeiden lassen. Diese werden den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf informierter Basis getroffen wird;

d) Beschränkung auf maximal einmalige Abschlussprovision. Umschichtungen sind generell vollständig kostenfrei und ausschließlich im Interesse des Kunden;

e) Die Zuwendungen an Mitarbeiter sind nicht an die von diesem erwirkten Abschlussprovisionen gekoppelt.