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22. November 2018 von Richard Forsthofer
Fonds ziehen von Großbritannien nach Luxemburg um
Als Reaktion auf den Brexit haben schon viele britische Kapitalverwaltungsgesellschaften inzwischen einige der Fonds, die auf der Insel aufgelegt wurden, in Fonds nach luxemburgischen Recht umgewandelt. Weitere werden in den nächsten Wochen folgen. Weil auch (Columbia)Threadneedle und M&G zu diesen Gesellschaften gehören, sind vielleicht auch Sie betroffen.
Gründe sind einerseits eine Reaktion der international tätigen Unternehmen auf den Brexit und auf sich daraus ergebende Risiken seitens der britischen Steuergesetzgebung sowie auf Probleme, die sich aus anderen Vorschriften (Geldwäsche) ergeben könnten. Andererseits auch auf mögliche und wahrscheinliche Reaktionen seitens der EU, die ihre Märkte schützen und die Tätigkeit von Unternehmen außerhalb der EU einschränken könnte. Ob auch etwas Trotz und vielleicht auch Überreaktion dabei war, liegt im Bereich der Vermutung. Mit der Umstellung auf Fonds nach Luxemburger Recht sorgen die Anbieter jedenfalls für Rechtssicherheit, die es sonst nicht gegeben hätte.
Von den Gesellschaften befragte Investoren bevorzugen mehrheitlich die Rechtssicherheit ihrer Gelder, waren also für den Umzug. Dass manche Investoren dabei die Steuerfreiheit auf Gewinne verlieren oder hohe steuerpflichtige Gewinne realisieren müssen, ist dabei leider sekundär.
Es gibt seltene Ausnahmen wie den M&G Global Themes, weil es große Anleger so wollten und hier ein Großteil des Fondsvolumens (damals M&G Global Basics) vor dem 1.1.2009 gekauft wurde.
Der Vorgang der Umschichtung auf Fonds nach Luxemburger Recht war steuerneutral nicht möglich. Es ist keine Verschmelzung, die grenzüberschreitend wohl auch nicht steuerneutral möglich gewesen wäre.
Die Fonds werden im neuen (UCITS-)Mantel und den neuen Anschaffungskosten, sonst – was also Inhalt und Management anbelangt – aber unverändert fortgeführt.
Was bedeutet das für Investoren die Anteile vor dem 1.1.2009 gekauft haben?
Durch die Umstellung fallen oft hohe steuerfrei Gewinne an. Ihr angelegtes Volumen bleibt dadurch gleich hoch. Viele der betroffenen Fonds haben dieses Jahr bis zum Zeitpunkt des Umtausches Verluste gemacht. Durch die Neuregelung vom 1.1.2018 kann dieser Verlust mit den Erträgen des laufenden Jahres verrechnet werden bzw. vorgetragen werden
Was bedeutet das für Investoren die Anteile nach dem 1.1.2009 gekauft haben?
Durch die Umstellung fallen steuerpflichtige Gewinne an, die bei einem Depot in Deutschland zum Abzug von Kapitalertragsteuer führt. Deren angelegtes Volumen wird sich um den abgeführten Betrag verringern. Bei einem Depot in Lux werden bei Verkauf auf der nächsten Erträgnisaufstellung Gewinne ausgewiesen.
Was bedeutet das für Investoren die Anteile vor und nach dem 1.1.2009 gekauft haben?
Der Verkauf der Altanteile führt dazu, dass ein hoher Gewinn (oft deutlich über 100 %) steuerfrei realisiert wird. Dazu führt deren Verkauf zu einem auf Gewinne anrechenbaren Verlust, wenn der Kurswert der Anteile bei Verkauf unter dem vom 1.1.2018 liegt.
Die nach dem 1.1.2009 gekauften Anteile werden in der Regel mit einem steuerpflichtigen Gewinn verkauft, der um die Verluste aus dem ersten Absatz gemindert wird.
In jeden Fall gilt, dass ab dem Stichtag Tag keine Kurse mehr gestellt werden. Einige Tage später sind die alten Fondsanteile aus- und die neuen eingebucht.
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