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12. September 2024 von Richard Forsthofer
20 % Förderung vom Staat bei einem Bruttoeinkommen bis über 100.000 €
Die Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden ab 2024 mehr als verdoppelt! 20 % Förderung auf bis zu 400 € jährlicher Einzahlung (also 80 € im Jahr vom Staat geschenkt) bekommt ein Arbeitnehmer jetzt als Single oder bei getrennter Veranlagung bis 40.000 und gemeinsam veranlagt bis 80.000 € zu versteuerndes Einkommen. Weil Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in jeden Fall das Einkommen mindert und auch Werbungskosten von mindestens 1.230 € berücksichtigt werden können, sollte jeder Single mit einem Bruttoeinkommen bis 50.000 € im Jahr und jeder verheiratete mit einem Bruttoeinkommen bis 100.000 € darüber nachdenken, diese kostenlose und steuerfreie Förderung in Anspruch zu nehmen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) ist Geld, welches zum Vermögensaufbau genutzt wird. Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aber auch Minijobber und Beamte können die 20 % Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dazu fördert der Arbeitgeber oft tariflich, via Betriebsvereinbarung oder freiwillig die Einzahlung mit 6,65 bis 40 € im Monat, beteiligt sich also mit 20 % bis 100 % an dem vermögenswirksamen Sparplan.
Wie funktioniert es?
Nachdem bei uns ein Aktienfondssparplan abgeschlossen wurde, lässt die Depotstelle dem Anleger ein Formular mit allen Angaben zukommen, die der Arbeitgeber zur Überweisung des VL-Betrags benötigt. Für Kunden ist das denkbar einfach und wenn man schon ein Depot in Deutschland hat, kann das VL-Depot mit einem einfachen Formular, das von uns kommt, eröffnet werden.
Konkret fördert der Staat 20 % auf den eingezahlten Betrag. Maximal aber 80 € pro Jahr. Um also den Höchstsatz an staatlicher Förderung zu erhalten, ist eine monatliche Anlage von 33,34 € notwendig.
Laufzeit und Ruhejahr
Die VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre. Sechs Jahre wird eingezahlt, das siebte ist ein Ruhejahr. Nach sieben Jahren kommt die Zulage vom Staat und dann kann der Beschäftigte frei über das Geld verfügen. Oft und am sinnvollsten ist es den Vertrag einfach weiter laufen zu lassen (es wird automatisch ein neuer Vertrag eröffnet) und das angesparte, jetzt freie Geld in das Depot übertragen zu lassen.
Haben Familien mit Kindern Vorteile?
Bei Familien mit Kindern ist das zu versteuernde Einkommen aufgrund der steuerlichen Freibeträge deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Pro Kind liegt der Freibetrag für ein gemeinsam veranlagtes Paar beispielsweise bei 9.312 Euro (Stand 2024; mit Betreuungsfreibetrag). Die genaue Höhe des zu versteuernden Einkommens (des Vorjahres) ist aus dem letzten Steuerbescheid ersichtlich.
Fazit
Auch wenn die Beträge klein erscheinen, wirken sich 20 % Zulage im Jahr aus und weil der Staat nur Fonds mit wenigstens 50 % Aktienanteil fördert wird ein Schritt in eine gut rentierliche Kapitalanlage gemacht. Beständigkeit zahlt sich aus.
Vermögenswirksame Leistungen sind nicht nur für Azubis oder Berufseinsteiger interessant, sondern für einen Großteil der Arbeitnehmer. Wenn das Einkommen über den Grenzen liegt, sorgt die wenigstens 20-%ige Zulage des Arbeitgebers dafür dass jeder einen VL-Sparplan haben sollte. Idealerweise bei uns und in der Regel über uns auch mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag.
Besonders Familien lassen sich oft die staatliche Förderung entgehen. Verdient ein Partner z.B. brutto 80.000 € und der Andere 40.000 € und die Eheleute haben zwei Kinder, liegt deren zu versteuerndes Einkommen bei 79.804 €. Auch dieses sehr gut verdienende Paar würde also 20 % Zulage auf zusammen 800 € im Jahr erhalten.
Auf Ihrer Einkommenssteuererklärung finden Sie das zu versteuernde Einkommen, sollten Sie keine abgeben, ist hier ein Rechner. Die Arbeitnehmersparzulage muss allerdings via „Anlage VL“ beantragt werden.
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