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5. April 2017 von Richard Forsthofer

Bausparverträge (BSV)

Aufgrund der niedrigen Zinsen wollen Bausparkassen Altkunden loswerden, die oft Verträge mit aus heutiger Sicht hohen Guthabenzinsen haben. Für die Bausparkasse ist das verständlich, da sie merklich draufzahlen. Für Kunden dagegen, sind diese Verträge wegen der hohen Verzinsung interessant.

Nun verunsichert ein am 21. Februar 2017 ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs und „natürlich“ nutzt das die Branche für den Versuch, wieder ein paar Altkunden los zu werden oder auf für sie interessantere Produkte „umzuschichten“. Uns wurde zugetragen, dass dabei auch die Wahrheit „zurechtgerückt“ wird, deshalb diese Klarstellung:

Eine Kündigung eines BSV durch die Bausparkasse ist nur in folgenden Fällen wirksam:

  1. Die (ganze) Bausparsumme ist komplett angespart. Hier können Sie vielleicht noch durch Beendigung der Einzahlung einwirken!
  2. Der Bausparvertrag ist seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif.
  3. Nur bei Verträgen mit Zinsbonus: möglich ist eine Kündigung frühestens zehn Jahre nachdem die Voraussetzungen der Bonuszahlung erfüllt sind.

Zusammenfassend:

Wenn Ihr alter Bausparvertrag genügend Zinsen abwirft, beenden Sie nicht selber Ihren alten Bausparvertrag und vor allem: lassen Sie sich nicht von Vertretern der Bausparkasse verwirren. Lassen Sie sich von einer unabhängigen Stelle helfen, wenn Sie eine Kündigung erhalten und unsicher sind.

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Stand 15. Mai 2015

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